⚡️STAFFEL 2 · Banken DNA
Vorfälligkeit – der teure Ausstieg.
Wer einen Kredit früher ablösen möchte, erhält oft eine überraschend hohe Zusatzrechnung. Dieser Beitrag zeigt, warum viele Vorfälligkeitsentschädigungen überhöht, fehlerhaft oder komplett unzulässig sind – und wie Banken daraus ein lukratives Geschäft machen.
Vorfälligkeitsentschädigung – das Geschäft im Kleingedruckten
Warum der Ausstieg aus einem Kredit oft teurer wird als der Kredit selbst – und wieso Banken genau darauf bauen. Viele Kreditnehmer erleben denselben Moment: Sie wollen ihren Kredit früher ablösen – vielleicht wegen besserer Konditionen, vielleicht wegen einer Umschuldung, vielleicht, weil ein neues Projekt wartet. Und dann kommt der Brief der Bank. Ein Betrag, höher als erwartet. Begründet mit Formeln, die niemand versteht. Technisch, juristisch, komplex. Vorfälligkeitsentschädigung. Kaum ein Wort im Bankwesen löst mehr Frust aus. Und kaum eine Gebühr führt häufiger zu überhöhten, unzulässigen Forderungen.
Warum der Ausstieg aus dem Kredit teurer wird als der Kredit selbst
Eigentlich klingt es logisch: Zahlen Sie früh zurück, entgehen der Bank Zinsen. Also verlangt sie einen Ausgleich. Doch die Praxis zeigt: Was zunächst fair wirkt, wird von vielen Banken genutzt, um deutlich mehr zu kassieren, als ihnen zusteht. Die typischen Mechanismen: - überhöhte Zinserwartungen - falsche Berechnungsmethoden - unzulässige Kostenbestandteile - intransparente Formeln - fehlende oder falsche Abzüge Viele Kunden zahlen nicht das, was die Bank verloren hätte — sondern das, was sich für die Bank rechnet.
BGH-GRUNDSÄTZE Der Bundesgerichtshof erlaubt nur die Berechnung tatsächlicher Zinsverluste. Fiktive Zinserwartungen, pauschale Verwaltungskosten oder nicht belegte Restlaufzeiten sind unzulässig. Zudem entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig, wenn die Bank selbst kündigt.
Ein Beispiel, das alles sagt
Ein Immobilienkredit über 300.000 €. Restlaufzeit: 7 Jahre. Der Kunde will zu einer günstigeren Bank wechseln. Die alte Bank verlangt: 18.000 € Vorfälligkeit. Doch die Analyse zeigt: - falscher Referenzzins - unzulässige Bearbeitungsanteile - keine Abzüge für eingesparte Verwaltungskosten - falscher Tilgungsverlauf Die korrekte Summe wäre 5.800 € gewesen. Der Kunde sollte also über 12.000 € zu viel bezahlen. Für denselben Vorgang. Für denselben Kredit. Für dieselbe Restlaufzeit. Der einzige Unterschied? Die Bank hat es einfach so angesetzt.
Die große Lücke zwischen Recht und Realität
Der Bundesgerichtshof hat klare Regeln aufgestellt: - Nur tatsächliche Verluste dürfen berechnet werden - Die Berechnung muss transparent sein - Fiktive Zinserwartungen sind unzulässig - Bei Kündigung durch die Bank darf überhaupt keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden Doch in der Praxis nutzen Banken jeden interpretierbaren Spielraum – und manchmal darüber hinaus. Warum? Weil es funktioniert. Weil viele Betroffene diese Berechnungen niemals verstehen. Weil kaum jemand die Methodik hinterfragt. Und weil kaum ein Kunde bereit ist, für eine „einmalige Gebühr“ vor Gericht zu ziehen.

Das perfide Element: Die Emotion

Vorfälligkeitsentschädigung trifft Kunden in Situationen, in denen: - ein neues Kapitel beginnen soll - eine Umschuldung Geld sparen soll - ein Haus verkauft werden muss - ein Projekt starten soll - man aus einer Notlage heraus handelt Es ist ein Moment der Hoffnung. Und genau in diesem Moment kommt die Zusatzrechnung. Nicht selten mit der Botschaft:
„Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.“
Doch oft stimmt genau das nicht.

Warum viele Forderungen falsch sind

In allen geprüften Fällen zeigen sich dieselben Muster: - Methoden falsch angewandt - Restlaufzeiten falsch bewertet - Zinskurven manipulativ ausgelegt - ersparte Risikokosten nicht abgezogen - Verwaltungskosten doppelt berücksichtigt - Berechnungen bewusst intransparent gehalten Viele dieser Berechnungen würden vor Gericht nicht standhalten – wenn der Kunde sie angreifen würde. Doch ohne Gutachten? Keine Chance.
Die Wahrheit zeigt sich nur im Soll-Ist-Vergleich
Bei Vorfälligkeit gilt wie bei Zinsen und Kontokorrent: Nur eine vollständige Rekonstruktion bringt Klarheit. Man braucht: - den tatsächlichen Tilgungsverlauf - die korrekten Referenzzinsen - die eingesparten Verwaltungskosten - die korrekten Restlaufzeiten - eine transparente, nachvollziehbare Modellrechnung Erst dann sieht man: - Welche Beträge korrekt sind - Welche Anteile unzulässig sind - Wie hoch der tatsächliche Schaden ist - Wie viel der Kunde zu viel zahlen soll Die meisten sind schockiert, wie groß die Abweichungen sind.
MERKE Viele Vorfälligkeitsentschädigungen enthalten unzulässige Bestandteile – etwa zu hohe Zinserwartungen, fehlende Abzüge oder falsche Referenzzinsen. Nur tatsächliche Verluste der Bank dürfen berechnet werden. Alles darüber hinaus ist nicht haltbar.
Fazit:
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist kein kleiner Sonderposten. Sie ist ein lukratives Zusatzgeschäft, das Banken seit Jahren perfektioniert haben – oft zum Nachteil ihrer Kunden. Wer sie nicht prüft, zahlt zu viel. Wer sie prüft, hat eine echte Chance. Denn was im Kleingedruckten beginnt, endet oft in großen Summen.
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