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EXTRABERICHT – Vermieterin
Das Haus als Mitakteur
Wie eine fehlerhafte Hausinstallation, offene Leitungen und ein ungesicherter Hotspot zur realen Angriffsfläche für einen digitalen Großschaden wurden.

Wenn digitale Sicherheit in den eigenen Wänden gefährdet ist

1. Der ungesicherte Hotspot – das Tor zu digitalen Angriffen

In einem modernen Mietverhältnis ist die digitale Sicherheit ebenso wichtig wie die physische Sicherheit. Wenn ein-/e Vermieter-/in die Verantwortung für die digitale Infrastruktur eines Mehrfamilienhauses übernimmt, muss sie sicherstellen, dass keine ungesicherten Hotspots oder Netzwerke im Gebäude betrieben werden, die Dritten den Zugriff auf private und sensible Daten ermöglichen könnten. Ein solcher ungesicherter Hotspot stellt ein massives Sicherheitsrisiko dar, das die Mieter im Gebäude gefährdet und die digitale Sicherheit der gesamten Infrastruktur auflöst. Dieser Beitrag beleuchtet, wie die Vermieterin eines Mehrfamilienhauses, durch ihre Zustimmung zur Nutzung eines ungesicherten Hotspots, die Tür für digitale Angriffe auf alle Mieteinheiten im Gebäude öffnete. Es wird erklärt, warum Vermieter für die Sicherheit der digitalen Infrastruktur verantwortlich sind und was eine unverschlüsselte Internetverbindung im Haus für Gefahren mit sich bringt. Ein ungesicherter Vodafone Hotspot im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses war der Hauptangriffspunkt für digitale Manipulationen an meiner IT-Umgebung. Warum ein solcher unverschlüsselter Hotspot genehmigt werden muss:
Quellenangabe: Laut § 535 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist es die Pflicht des Vermieters, den Zugang zu Telekommunikationsdiensten zu genehmigen. Da dieser Hotspot einen Zugangspunkt für das Netzwerk im gesamten Haus darstellt, muss der Vermieter sicherstellen, dass der Hotspot verschlüsselt und abgesichert ist. Die Vermieterin hätte den Hotspot entweder absichern müssen oder seine Nutzung verweigern müssen.
3. Die Verantwortung der Vermieterin – Wo lag der Fehler?Die Vermieterin hätte sicherstellen müssen, dass der Hotspot verschlüsselt ist und keinen Zugriff von unbefugten Dritten ermöglicht. Ihre Zustimmung zum ungesicherten Hotspot war ein Verstoß gegen ihre Pflichten, da sie keine Sicherheitsvorkehrungen traf, um die digitale Infrastruktur im Gebäude zu schützen.

2. Die Pflicht des Vermieters – Jede Wohnung benötigt einen eigenen Port

In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Mieteinheiten ist der Zugang zu Telekommunikationsdiensten nicht nur eine Frage des Komforts, sondern eine gesetzliche Pflicht des Vermieters, die im Mietrecht und den Telekommunikationsgesetzen verankert ist. Ein zentraler Punkt, der hierbei oft übersehen wird, ist die Notwendigkeit eines eigenen Ports für jede Mieteinheit.
Warum benötigt jede Wohnung einen eigenen Port?
Gemäß § 535 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat der Vermieter die Pflicht, dem Mieter eine ordnungsgemäße Mietsache zur Verfügung zu stellen, die keine Gefährdung der Mieter durch technische Mängel oder organisatorische Versäumnisse birgt. In diesem Zusammenhang ist es die Verantwortung des Vermieters, sicherzustellen, dass jede Mieteinheit einen eigenen Zugang zu Telekommunikationsdiensten hat, der keine kollidierenden Signale oder Zugriffsprobleme verursacht. Ein fehlerhaft konfigurierter Zugang kann nicht nur digitale Sicherheitslücken verursachen, sondern auch technische Probleme und Zugangskonflikte zwischen den Mietern hervorrufen. Dies wurde in deinem Fall durch den fehlenden Port und die Verkabelung im Gebäude deutlich. Der Hotspot, der durch den fehlenden Port und die falsche Portbelegung in Verbindung mit Vodafone entstand, machte die gesamte digitale Infrastruktur des Hauses unsicher.
Gesetzliche Grundlage:
Nach § 535 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Vermieter verpflichtet, sicherzustellen, dass die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben wird und keine Gefährdung für den Mieter besteht. Dies schließt die Bereitstellung von Telekommunikationsanschlüssen in Mehrfamilienhäusern ein. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) legt in § 7 Abs. 1 fest, dass der Vermieter sicherzustellen hat, dass Netzwerke und Telefonanschlüsse in einem Mehrfamilienhaus sicher und ordentlich betrieben werden. Die Portbelegung muss für jede Wohnung getrennt und zugänglich sein, um Zugriffsproblemen und Missbrauch vorzubeugen. Ein gemeinsam genutzter Port oder nicht richtig konfigurierte Leitungen führen zu einem Verlust der ordnungsgemäßen Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten und stellen eine Verletzung der Pflichten des Vermieters dar.

3. Die Verantwortung der Vermieterin – Wo lag der Fehler?

Im Jahr 2022 kam es zu einem Mietwechsel im Dachgeschoss des Hauses. Der neue Mieter brachte einen Vodafone-Anschluss mit, obwohl kein freier Port mehr vorhanden war. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge dieses Wechsels ein Vodafone-Hotspot gesetzt wurde, da der Mieter einen neuen Anschluss benötigte. Doch in einem Mehrfamilienhaus trägt die Vermieterin die Verantwortung, dass die digitale Infrastruktur im Gebäude sicher ist. Laut dem NetFactory-Bericht konnte Vodafone den Hotspot nicht deaktivieren, was für uns ein weiteres Indiz für die fehlende Kontrolle und Sicherheitsvorkehrungen war.
„Vodafone Hotspots konnten nicht deaktiviert werden (selbst Vodafone nicht), was mir auch zu bedenken gab, ob da nicht etwas konfiguriert wurde, was den Hackern eine Angriffsfläche bietet.“ – Bericht II, 08.10.2024
Diese Situation verdeutlicht den Fehlgriff der Vermieterin, die entweder die Zustimmung zum ungesicherten Hotspot erteilte oder zu wenig darauf achtete, dass der Hotspot unverschlüsselt betrieben wurde. Laut § 535 BGB und § 7 Abs. 1 TKG hätte die Vermieterin diesen Hotspot absichern müssen oder die Nutzung verweigern müssen, da dieser einen erheblichen Sicherheitsrisiko für alle Mieter darstellt.

4. Physischer Befund: „Leitung im Keller offen“ – Telekom-Techniker 18.06.2025

Im August 2024 kündigten wir unseren Vodafone-Anschluss und beantragten einen Telekomanschluss. Doch die Telekom konnte den Anschluss zunächst nicht durchführen, da kein Signal in der Wohnung empfangen wurde. Zu diesem Zeitpunkt ging die Telekom davon aus, dass die Leitung defekt war. Im Juni 2024, nach monatelangem Warten, teilte die Telekom uns mit, dass die Leitung jetzt wieder frei sei. Es stellte sich heraus, dass die Leitung durch einen Vertrag der Vormieterin blockiert war, die den Zugang zur Telekom-Leitung über die Hausverkabelung belegt hatte. Die Leitung war nie defekt, sondern aufgrund eines alten Vertrags blockiert, der erst im Juni 2024 aufgelöst wurde. Der Telekom-Techniker stellte schließlich am 18.06.2025 fest, dass die Leitung nun frei und verfügbar war. Er konnte den Anschluss für die eigene Wohnung herstellen, was den ursprünglichen Fehler bestätigte. Die Vermieterin wusste von diesem Umstand, aber es wurde keine technischen Maßnahmen ergriffen, um den Fehler richtig zu beheben.
„Bis zum 18.06.2025 war die Leitung zu unserer Wohnung physisch offen und jederzeit zugänglich. Der Techniker schloss die Leitung im Beisein des Ehemanns der Vermieterin.“

6. Die offene Leitung – Das Tor zu weiteren digitalen Risiken

Die offene Leitung im Keller stellte eine digitale Sicherheitslücke dar. Die physisch offene Leitung war nicht korrekt abgesichert, was den Zugang für unbefugte Dritte ermöglichte und die digitale Sicherheit des gesamten Gebäudes gefährdete.
„Die offene Leitung im Keller war ein schwerwiegender Sicherheitsmangel, da sie den Zugang zum Netzwerk unbefugten Dritten ermöglichte.“
Obwohl die Vermieterin über den Zustand der Leitung informiert war, versäumte sie es, technische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um diese Lücke zu schließen. Stattdessen ließ sie die Leitung weiterhin offen und nicht ordnungsgemäß verschlossen, was zu einer wachsenden Bedrohung für alle Mieter im Gebäude führte.

5. Rückleitungen, Hotspots & Router-Anomalien – die sichtbare Folge des Hausmangels

Nachdem der Telekom-Techniker am 18.06.2025 die offene Leitung und den fehlenden Port bestätigt hatte, wurde klar, warum sich die Situation in der Wohnung über Monate hinweg so seltsam verhielt. Die fehlerhafte Hausinstallation führte nicht nur zu einer unbrauchbaren Telekom-Verbindung – sie sorgte dafür, dass sich das Vodafone-Hausnetz permanent in unser Heimnetz einwies. Dies war eine direkte Folge der Blockierung des Ports und der Verkabelung durch die Vormieterin. Diese falsche Portbelegung führte dazu, dass das Vodafone-Netz automatisch aktiv blieb, obwohl Telekom installiert werden sollte. Was später wie ein schwerer digitaler Angriff wirkte, zeigte sich im Alltag durch eine Reihe technischer Effekte, die wir fotografisch und schriftlich dokumentiert haben.
Regelmäßig stellten wir fest: - Die Verbindung sprang zurück ins Vodafone-Hausnetz, - obwohl wir ausschließlich Telekom nutzten, - obwohl der Vodafone-Vertrag gekündigt war, - und obwohl der Router korrekt eingestellt war. Diese Rückleitung war NICHT unser Fehler, sondern die Folge des fehlenden Ports, der das Telekom-Signal technisch ins Vodafone-Netz zurückfallen ließ. Dadurch verhinderte die fehlerhafte Hausinstallation den ordnungsgemäßen Anschluss von Telekom und ließ das Vodafone-Netz weiterhin aktiv.

Mini-Fazit:
Damit war der Hotspot nicht nur ein technischer Risikofaktor – er war ein von der Vermieterin erkannter, schriftlich bestätigter und dennoch nicht beseitigter Gefahrenpunkt. Die Angriffsfläche blieb trotz des ausgesprochenen Verbots unverändert bestehen, sodass digitale Zugriffe über Monate hinweg ungestört möglich waren.

6. Juristische Bewertung des Hotspotverbots (leicht verständlich)
Ein Vermieter kann technische Risiken nicht durch ein Blatt Papier beseitigen, mit dem Sie versuchte den Schaden einzudämmen. Ein Verbot hilft nur, wenn gleichzeitig eine technische Sicherung umgesetzt wird.
„Ein bloßes Verbot ohne technische Umsetzung genügt nicht den Anforderungen. Der Betreiber eines Netzwerks muss geeignete Maßnahmen treffen, um Missbrauch auszuschließen.“ — 13.08.2025, Stellungnahme – rechtliche Bewertung
Damit verstieß die Vermieterin gegen:
✔ Verkehrssicherungspflichten (BGB § 535) Sie muss ein sicheres Mietobjekt bereitstellen. ✔ Organisationspflichten Sie muss technische Gefahren, die ihr bekannt sind, beseitigen. ✔ Art. 32 DSGVO Technische und organisatorische Maßnahmen gegen Datenmissbrauch. ✔ anerkannte Regeln der Technik Ein Hotspot, der in fremde Netzwerke hineinwirkt, ist kein zulässiger Zustand.
Die Vermieterin wusste vom Risiko, bestätigte es schriftlich und erließ ein Verbot – doch ohne technische Umsetzung blieb die Angriffsfläche vollständig bestehen. Damit trug sie maßgeblich dazu bei, dass der digitale Angriff über Monate hinweg möglich war.
7. Was bedeutet das für die Vermieterin?
Die Vermieterin wusste um die Gefahr durch den unverschlüsselten Hotspot und bestätigte dies schriftlich, indem sie ein Hotspotverbot erteilte. Doch das Verbot allein reichte nicht aus, um die digitale Infrastruktur sicher zu machen. Es wurden keine technischen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um die Gefährdung zu beheben. Stattdessen blieb die Sicherheitslücke bestehen, und der digitale Angriff konnte weiter stattfinden.
„Die Vermieterin wusste vom Risiko, bestätigte es schriftlich und erließ ein Verbot – doch ohne technische Umsetzung blieb die Angriffsfläche weiterhin bestehen. Damit trug sie maßgeblich dazu bei, dass der digitale Angriff über Monate hinweg möglich war.“
Fazit:
Die Vermieterin verstieß gegen ihre rechtlichen Pflichten, da sie zwar ein Verbot aussprach, aber keine technischen Maßnahmen ergriff. Vodafone und die Vermieterin trugen beide Verantwortung für die Sicherheit des digitalen Netzwerks. Ihre Untätigkeit führte dazu, dass der Hotspot weiterhin aktiv blieb und digitale Sicherheitslücken nicht geschlossen wurden.
Staffel 1 - Digitale Ohnmacht
Hier endet dieses Kapitel.
Und jetzt beginnt der wichtigste Teil: die Gesamterklärung des Falls.
Details zu den Schadensverursachern
In diesem Abscnnitt verlinken wir Sie zu den ausführlichen Berichten zu den Schadensverursachern aus denen sich ergibt, wie der Schaden durch Programmierungen und vorkonfigurierte Server entstanden ist. Schwächen, Versäumnisse und Manipulation von Technik, als Ursche für einer seit über 2 Jahren anhaltende digitale Zerstörung meiner Identität, waren in verbindung mit einer nicht gesicherten Vodadone-Hausinsnstallation. Jeder dieser Dienstleister trug in seiner Weise dazu bei (beabsichtigt oder unbeabsichtigt), den Schaden zu vergrößerten. Die Verantwortung der Dienstleister – Einzelbeiträge zu PBJ GmbH, BroadcastX, NetAlive und Netfactory...
Symbolbild: Analyse eines digitalen Schadensverlaufs durch IT-Fehler und Fehlkonfigurationen
Jeder dieser Dienstleister trug in seiner Weise zur Verschärfung des Schadens bei. Es war nicht nur der eine Fehler, sondern die Summe vieler Fehler und falscher Entscheidungen über einen langen Zeitraum. Das Zusammenspiel dieser Faktoren führte zu einem massiven und unkontrollierten Schaden, der mehr und mehr Bereiche meiner digitalen Infrastruktur beeinträchtigte
Symbolbild: Unsichere digitale Infrastruktur als Ursache für Identitäts- und Systemschäden
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