Symbolbild: Stoppschild steht für fehlendes Eingreifen bei wachsendem Schaden
⚡️STAFFEL 3 · Versicherungen

Die Einschränkung

– wie Versicherungen Schäden künstlich begrenzen
Dieser Beitrag zeigt einen dokumentierten Mechanismus aus der Praxis: Ein zusammenhängender Schaden wird in einzelne Teile zerlegt, um Zuständigkeiten zu verneinen und Regulierung zu vermeiden.

Der einheitliche Lebenssachverhalt

Ein Schaden mit mehreren Beteiligten und Folgen, der rechtlich als zusammenhängendes Ereignis zu betrachten ist.

Es gibt Schäden, die in einem Moment entstehen. Und es gibt Schäden, die wachsen, weil sie niemand stoppt, weil sie niemand erkennt, weil sie niemand ernst nimmt. Mein Schaden gehörte zur zweiten Kategorie. Er begann unscheinbar, mit einer fehlerhaften Servereinrichtung. Doch was anfangs wie ein technischer Defekt wirkte, wuchs mit jedem Dienstleister, der danach kam, mit jedem Eingriff, mit jeder Entscheidung, mit jeder Manipulation und mit jedem versäumten Handeln. Die Dimension meines Schadens wurde nicht durch einen einzelnen Täter groß, sondern durch die Summe vieler – über Monate, in einzelnen Fragmenten, die sich am Ende zu einem Bild zusammenfügten, das niemand für möglich gehalten hätte.
Mein Schaden gehörte nicht zu den Schäden, die plötzlich und heftig zuschlagen. Er war ein Schaden, der wuchs, weil er von niemandem erkannt, gestoppt oder eingegrenzt wurde. Fehler in der Servereinrichtung, fehlende Rechte und offene Zugänge wurden nicht behoben, sondern von den Dienstleistern verstärkt. Was als technischer Defekt begann, entfaltete sich zu einem massiven Schaden, der über Monate hinweg immer größer wurde. Fehlerkette durch Dienstleister: - Fremdzugriffe - Kontrollverlust - Manipulationen - Datenveränderungen - Domainverschiebungen - Veröffentlichung meiner Software - Identitätsverlust
Nach der Deckungszusage für den Schaden glaubte ich, dass nun endlich Klarheit geschaffen wäre. Doch die Ergo-Versicherung zog plötzlich eine künstliche Grenze, indem sie nur bestimmte Teile des Schadens anerkannte und den Rest ablehnte. So wurde der Schaden, der in seiner Gesamtheit klar dokumentiert war, auf unverständliche Weise eingeschränkt. Der Versuch, die Rechtsschutzversicherung zu aktivieren, führte ebenfalls zu einer Fehlinterpretation der Versicherungsklauseln, die den gesamten Fall wieder verzögerten

Die Taktik der Ergo: Den Schaden künstlich einschränken

Wie Ergo den Schaden in Teilaspekte aufteilt, um die Regulierung zu vermeiden
Ergo versuchte, den Schaden nicht als gesamtes Ereignis zu betrachten, sondern auf viele kleine Teilaspekte zu reduzieren. In meinem Fall war die digitale Sabotage und der Identitätsmissbrauch dokumentiert und eindeutig, aber Ergo wählte es als Strategie, nur einen Teil des Schadens anzuerkennen und alles andere als nicht versichert abzulehnen. Sie sprachen von „neuen Schäden“ oder „anderen Ursachen“, die nicht durch den Versicherungsschutz gedeckt wären. Warum machte die Ergo das? Ergo verfolgt das wohl Ziel, Kosten zu minimieren. Durch das Zerlegen eines Schadens in viele kleine Teile kann die Versicherung einzelne Teile ablehnen und die Gesamtregulierung verweigern. Die Vertragsbedingungen bieten dabei einen Spielraum, den Ergo ausnutzt, um den Schaden zu minimieren. Der Rechtsschutz und die Forderungsausfalldeckung sollten hier eigentlich für den gesamten Schaden aufkommen, doch durch vage Auslegungen der AGB und Klauseln wird dies verhindert.

Rechtliche Grundlagen zur Schadenregulierung:

1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – § 1 Abs. 2: - Versicherungsverträge sind so zu gestalten, dass sie den Versicherungsnehmer vor den im Vertrag vereinbarten Risiken schützen.“ - Dies bedeutet, dass der Schaden als einheitliches Ereignis betrachtet werden muss, wenn es um einen Schadenereignis geht, das im Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Eine Zerlegung des Schadens in Teilbereiche oder Einzelschäden ist unzulässig, wenn der Schaden insgesamt versichert ist. 2. Schadenminderungspflicht gemäß § 81 VVG: - Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden zu mindern.“ - Das bedeutet, dass der Versicherte in zusammenhängenden Schadensfällen alle ihm möglichen Schritte zur Schadenminderung unternehmen muss. Teilen des Schadens zu separieren oder den Schaden unrechtmäßig zu reduzieren, verletzt diese Pflicht zur Schadenminderung und stellt eine Verletzung des Vertrags dar. 3. Schadenersatzpflicht der Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den Schaden zu regulieren, wenn er eindeutig versichert ist und die Versicherung keine rechtlich zulässigen Gründe hat, sich der Zahlung zu entziehen. Teilzahlungen oder die Reduzierung des Schadens auf einen Teilbereich sind unzulässig, wenn der Schaden als Gesamtereignis betrachtet wird. 4. Beweislast und Schadenshöhe: Laut § 287 ZPO hat die Versicherung die Beweislast, wenn sie sich weigert, den Schaden zu regulieren. Beweisen muss die Versicherung, dass der Schaden nicht reguliert werden muss, und sie muss klar darlegen, warum sie die Zahlung verweigert. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, alle relevanten Beweise einzureichen und auf eine vollständige Regulierung zu bestehen.

Warum eine Teilung des Schadens unzulässig ist:

1. Verbundene Schadensereignisse: Wenn mehrere Faktoren oder Aktionen (z. B. IT-Dienstleister, Serverfehler, Identitätsdiebstahl) zu einem Gesamtschaden führen, muss dieser als gesamtes Ereignis behandelt werden. Eine aufgeteilte Schadensbetrachtung würde den ursprünglichen Schadensursprung verzerren und den Versicherungsanspruch aufteilen. 2. **Verletzung des Grundsatzes der „Gesamtbetrachtung“: Rechtlich gesehen muss ein Gesamtschaden immer als ein einheitliches Ereignis betrachtet werden, es sei denn, es gibt klare vertragliche Ausschlüsse oder ausdrückliche Vereinbarungen, die die Versicherung zur Aufteilung des Schadens berechtigen. Ein einfaches Reduzieren auf einzelne Teile oder das Anerkennen nur von Teilschäden widerspricht diesem Grundsatz.

Zusammenfassung:

Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet, den Schaden als einheitliches Ereignis zu betrachten. Doch in vielen Fällen versuchen Versicherungen, den Schaden auf einzelne Aspekte zu reduzieren und ihn in viele kleine Teile zu zerlegen. So wird der ursprüngliche Schaden künstlich verkleinert, und die Schadenregulierung wird unnötig erschwert. Versicherungen nutzen den Begriff „Teilschaden“, um den Gesamtfall zu splitten und nur einen Teil des Schadens zu anerkennen. Doch in der Realität war der **Schaden ein zusammenhängendes Ereignis, das durch mehrere Dienstleister verursacht wurde – ein Fall von digitale Sabotage, der von mehreren Akteuren absichtlich ausgeweitet wurde.
§ 1 Abs. 2 VVG besagt, dass der Versicherer im Rahmen des Versicherungsvertrags den Versicherungsnehmer vor den versicherten Risiken schützen muss, was bedeutet, dass der Schaden als gesamtes Ereignis betrachtet werden muss. § 81 VVG fordert den Versicherungsnehmer zur Schadenminderung, was bedeutet, dass der Schaden als einheitliches Ereignis behandelt werden muss, ohne willkürliche Teilanerkennungen oder Reduzierungen. Die Zerlegung des Schadens durch die Versicherung ist unzulässig, da dies den Schutz des Versicherungsnehmers verletzt und der Gesamtschaden nicht mehr ordnungsgemäß reguliert wird.

Praktische Anwendung:

Wenn eine Versicherung in einem Zusammenhang mit mehreren Fehlern oder Ereignissen (z. B. IT-Sabotage durch mehrere Dienstleister) den Schaden aufteilt, ist dies rechtlich nicht zulässig. In einem solchen Fall sollte der Versicherungsnehmer den Widerspruch einlegen und die gesamte Schadenshöhe mit allen relevanten Beweisen durchsetzen.
Staffel 1 - Digitale Ohnmacht
Hier endet dieses Kapitel.
Und jetzt beginnt der wichtigste Teil: die Gesamterklärung des Falls.
Details zu den Schadensverursachern
In diesem Abscnnitt verlinken wir Sie zu den ausführlichen Berichten zu den Schadensverursachern aus denen sich ergibt, wie der Schaden durch Programmierungen und vorkonfigurierte Server entstanden ist. Schwächen, Versäumnisse und Manipulation von Technik, als Ursche für einer seit über 2 Jahren anhaltende digitale Zerstörung meiner Identität, waren in verbindung mit einer nicht gesicherten Vodadone-Hausinsnstallation. Jeder dieser Dienstleister trug in seiner Weise dazu bei (beabsichtigt oder unbeabsichtigt), den Schaden zu vergrößerten. Die Verantwortung der Dienstleister – Einzelbeiträge zu PBJ GmbH, BroadcastX, NetAlive und Netfactory...
Symbolbild: Analyse eines digitalen Schadensverlaufs durch IT-Fehler und Fehlkonfigurationen
Jeder dieser Dienstleister trug in seiner Weise zur Verschärfung des Schadens bei. Es war nicht nur der eine Fehler, sondern die Summe vieler Fehler und falscher Entscheidungen über einen langen Zeitraum. Das Zusammenspiel dieser Faktoren führte zu einem massiven und unkontrollierten Schaden, der mehr und mehr Bereiche meiner digitalen Infrastruktur beeinträchtigte
Symbolbild: Unsichere digitale Infrastruktur als Ursache für Identitäts- und Systemschäden
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