1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – § 1 Abs. 2
„Versicherungsverträge sind so zu gestalten, dass sie den Versicherungsnehmer vor den im Vertrag vereinbarten Risiken schützen.“
Das bedeutet, dass die Ergo-Versicherung verpflichtet ist, den Versicherten gegen alle versicherten Risiken zu schützen. In deinem Fall umfasst der Strafrechtsschutz laut Vertrag auch digitale Straftaten wie Sabotage und Identitätsdiebstahl. Dass die Versicherung behauptet, dieser Schutz greife nur bei einer Anklage, ist rechtlich unzulässig, da der Vertrag den Versicherungsnehmer auch vor Straftaten schützen muss, bei denen er nicht selbst angeklagt wird.
2. § 2 VVG – „Verpflichtung des Versicherers zur vollständigen und zeitnahen Leistung“
„Der Versicherer muss im Fall des versicherten Ereignisses unverzüglich und vollständig die vertraglich zugesicherten Leistungen erbringen.“
Die Versicherung hätte zeitnah und vollständig reagieren müssen. Anstatt die Strafrechtsschutzleistung zu erbringen, verweigerte sie jedoch die Leistung, indem sie die Bedingungen des Vertrags unzulässig einschränkte.
3. § 11 Abs. 1 VVG – „Schutz des Versicherungsnehmers“
„Der Versicherer hat bei der Regulierung des Schadens die Interessen des Versicherungsnehmers zu wahren.“
Die Ergo-Versicherung hatte die Pflicht, deine Interessen als Versicherter zu wahren, was sie durch die Ablehnung des Schadens und die falsche Argumentation hinsichtlich des Strafrechtsschutzes missachtet hat.
4. Spezielle Regelungen zu Rechtsschutzversicherungen
Viele Rechtsschutzversicherungen, wie die von Ergo, bieten den Schutz im Falle von Strafverfahren an. Dieser Schutz bezieht sich auf die Verteidigung des Versicherungsnehmers, unabhängig davon, ob er selbst angeklagt ist oder nicht. Dies wird oft als „Rechtsschutz für Opfer von Straftaten“ betrachtet.