⚡️STAFFEL 1 · DIGITALE OHNMACHT

Die Vermieterin: Das Haus als Mitakteur

Wenn Sicherheit zur Fassade wird
Wenn bauliche Schwachstellen und technische Versäumnisse zur Eintrittstür für digitale Angriffe werden.

Vermieterpflichten missachtet: Wie die Gebäude-Infrastruktur zur Angriffsfläche wurde

- und Verantwortung "im Keller verschwindet"...
Zwei Jahre lang versuchten wir, Ordnung in ein System zu bringen, das immer wieder gegen uns arbeitete – technisch, rechtlich, menschlich. Anfangs glaubten wir, es sei nur eine Störung, ein Missverständnis zwischen Telekom, Vodafone und den beteiligten Dienstleistern. Doch je mehr Fachleute kamen, desto größer wurde das Chaos. Wir wechselten Provider, ließen Ports prüfen, ließen Geräte austauschen, Accounts sperren und neu anlegen. Am Ende stand eine Infrastruktur, die wir selbst nicht mehr kontrollierten – und ein Haus, in dem offene Leitungen, falsche Zuordnungen und ein ungesicherter Kelleranschluss zu Dauerproblemen wurden. Als schließlich klar wurde, dass die Leitung im Keller falsch verbunden war und der Zugang physisch offen stand, erwarteten wir, dass die Vermieterin eingreift. Doch stattdessen kam die Kündigung.
„Zwei Jahre Arbeit für Sicherheit – und am Ende wurde das Haus selbst zum Risiko.“

Ignorierte Pflichten eines Vermieters.

Ein Vermieter trägt nicht nur Verantwortung für Wände, Dächer und Fenster. In einer vernetzten Welt umfasst die Instandhaltung auch die digitale Infrastruktur eines Hauses. Denn Leitungen, Router und Netzwerkzugänge sind längst Teil der Grundversorgung – und damit auch Teil der gesetzlichen Pflichten. Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört heute die Funktionsfähigkeit von Internet- und Telefonanschlüssen, einschließlich der ordnungsgemäßen Zuordnung der Leitungen. Bleiben Anschlüsse fehlerhaft, offen oder gemeinsam nutzbar, liegt ein Sachmangel (§ 536 BGB) vor. Wird dieser Zustand trotz Kenntnis nicht behoben, kann das als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) gelten.
„Ein Haus schützt nur dann, wenn auch seine Leitungen sicher sind.“
Besonders relevant ist dieser Punkt, wenn bauliche oder technische Mängel Auswirkungen auf Datenschutz und Datensicherheit haben. Ein offener Port im Keller ist mehr als ein Kabelproblem – er ist ein möglicher Angriffspunkt für Kommunikation und Identität. Der Vermieter hat in solchen Fällen eine Pflicht zur Gefahrenabwehr (§ 1004 BGB analog). Das bedeutet: Sobald er über eine mögliche technische Gefährdung informiert ist, muss er handeln – unverzüglich und dokumentiert. Tut er das nicht, kann daraus eine Haftung entstehen, selbst wenn er den Schaden nicht verursacht hat.
„Untätigkeit ist keine Entschuldigung – sie ist Teil des Problems.“

⚖️ Relevante Urteile zur Verantwortung des Vermieters

Verschiedene Gerichte haben bestätigt, dass eine fehlerhafte digitale oder elektronische Versorgung – insbesondere bei Internet- und Telefonanschlüssen – einen erheblichen Mangel darstellen und eine Mietminderung rechtfertigen kann.

Gericht Aktenzeichen / Datum Kurzbeschreibung
Amtsgericht Wedding 15a C 99/16 (08.12.2017) Vermieter verweigerte Zugang zum Hausverteiler im Keller → Mietminderung von 5 % anerkannt. Quelle
Landgericht Essen 10 S 43/16 (21.07.2016) Defekter Telefon-/Internetanschluss → Mietminderung bis zu 10 % bestätigt. Quelle
Amtsgericht Neukölln 5 C 340/10 (02.03.2011) Vermieter musste der Mieterin die Verlegung von Telefon-/Internetleitungen gestatten, da der Anschluss zur Grundversorgung zählt. Quelle
Landgericht Berlin 65 S 19/20 (01.07.2020) Vermieter muss defekten Festnetzanschluss reparieren – Instandhaltungspflicht besteht auch ohne Hinweis im Übergabeprotokoll. Quelle
Diverse Instanzen 2018 – 2023 Gerichte bestätigen: Fehlende oder fehlerhafte digitale Versorgung (z. B. Internet) kann einen Sachmangel darstellen. Quelle

Hinweis: Diese Urteile belegen, dass digitale Infrastruktur Teil der mietrechtlichen Instandhaltungspflicht ist und Vermieter bei technischen Mängeln handeln müssen.

„Diese Urteile zeigen deutlich, dass digitale Infrastruktur längst zur mietrechtlichen Grundversorgung zählt. Fehlende Trennung von Leitungen oder offene Netzanschlüsse können rechtlich als Sachmangel gelten.“

Fazit – Zwei Jahre digitale Realität

Zwei Jahre voller Prüfungen, Analysen, Gutachten und Gespräche. Mehr als ein Dutzend Dienstleister, Techniker und sogenannte Spezialisten – und am Ende mehr offene Leitungen als zu Beginn. Was als technische Störung begann, wurde zu einem Lehrstück über Verantwortung: Wer sie weitergibt, verliert sie. Die Dokumentation zeigt, dass jedes Glied in der Kette – vom Provider über den Gutachter bis zur Vermieterin – seinen Teil zum Ergebnis beigetragen hat. Nicht durch Vorsatz, sondern durch Routine. Durch das Vertrauen, dass Systeme funktionieren, weil sie immer funktioniert haben. Doch Digitalisierung verändert alles: Schnittstellen ersetzen Zuständigkeiten, Automatisierung ersetzt Kontrolle, und Verantwortung verschwindet zwischen E-Mail-Tickets und Protokollen.
„Die größte Sicherheitslücke ist nicht Technik – sie ist Gleichgültigkeit.“
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass digitale Sicherheit kein Produkt ist, das man kaufen kann, sondern ein Verhalten, das man leben muss. Und dass Aufklärung nicht am Router endet, sondern bei der Frage beginnt, wer den Stecker in der Hand hält.
„Wir leben in einer Welt, in der Systeme sich selbst schützen – aber nicht die Menschen, die sie nutzen.“
Staffel 1 - Digitale Ohnmacht
Hier endet dieses Kapitel.
Und jetzt beginnt der wichtigste Teil: die Gesamterklärung des Falls.
Details zu den Schadensverursachern
In diesem Abscnnitt verlinken wir Sie zu den ausführlichen Berichten zu den Schadensverursachern aus denen sich ergibt, wie der Schaden durch Programmierungen und vorkonfigurierte Server entstanden ist. Schwächen, Versäumnisse und Manipulation von Technik, als Ursche für einer seit über 2 Jahren anhaltende digitale Zerstörung meiner Identität, waren in verbindung mit einer nicht gesicherten Vodadone-Hausinsnstallation. Jeder dieser Dienstleister trug in seiner Weise dazu bei (beabsichtigt oder unbeabsichtigt), den Schaden zu vergrößerten. Die Verantwortung der Dienstleister – Einzelbeiträge zu PBJ GmbH, BroadcastX, NetAlive und Netfactory...
Symbolbild: Analyse eines digitalen Schadensverlaufs durch IT-Fehler und Fehlkonfigurationen
Jeder dieser Dienstleister trug in seiner Weise zur Verschärfung des Schadens bei. Es war nicht nur der eine Fehler, sondern die Summe vieler Fehler und falscher Entscheidungen über einen langen Zeitraum. Das Zusammenspiel dieser Faktoren führte zu einem massiven und unkontrollierten Schaden, der mehr und mehr Bereiche meiner digitalen Infrastruktur beeinträchtigte
Symbolbild: Unsichere digitale Infrastruktur als Ursache für Identitäts- und Systemschäden
Teilen Sie Ihre Erfahrungen - helfen Sie, Systemlücken zu schließen.
Wir möchten von Ihnen hören. Haben Sie ähnliche digitale Angriffe, Sabotagen oder Probleme mit Dienstleistern, Behörde, Auftragsverarbeitern wie Microsoft, Vodafone, Apple oder anderen BIG-Playern erlebt? Erzählen Sie uns von Ihrer Geschichte. Wir sammeln Erfahrungen, um Transparenz zu schaffen, Systemfehler besser zu verstehen und künftige Schäden einzuordnen. Teilen Sie Ihre Geschichte mit uns:
Rechtliches
Diese Website dient der Dokumentation realer Fälle und persönlicher Erfahrungen. Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen erstellt. Die Darstellung dient der Einordnung wiederkehrender Sachverhalte anhand dokumentierter Vorgänge. Eine rechtliche Beratung findet nicht statt. Namen und personenbezogene Daten werden, soweit erforderlich, anonymisiert.
Gutacher-Staffel.de
Postfach 1107, 75039 Walzbachtal
contact@gutachter-staffel.de
© GSt – Gutachter-Staffel Alle Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt.