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EXTRABERICHT: Checkdomain - fortgesetzter Missbrauch
Die Verwaltung von Domains und Webhosting über Drittanbieter wie Checkdomain kann komplex sein. In meinem Fall zeigt sich, dass selbst nach Kündigungen und Konto-Schließungen personenbezogene Daten weiterhin unberechtigt genutzt werden.
Checkdomain und der fortgesetzte Missbrauch – Ein detaillierter Fallbericht
Die Verwaltung von Domains und Webhosting über Drittanbieter wie Checkdomain kann komplex sein. In meinem Fall zeigt sich, dass selbst nach Kündigungen und Konto-Schließungen personenbezogene Daten weiterhin unberechtigt genutzt werden. Dieser Beitrag dokumentiert die Ereignisse, technischen Hintergründe und die fehlende Abhilfe seitens Checkdomain.
Historischer Hintergrund: Das Checkdomain-Konto von 2013
Bereits 2013 wurde unter der privaten E-Mail-Adresse frank-fuchs@outlook.com
ein Konto bei Checkdomain angelegt.
Dieses Konto enthielt Webhostingpakete, in denen mehrere Domains zusammengefasst waren – ein übliches Vorgehen, um mehrere Domains zentral zu verwalten und Hosting-Ressourcen zu bündeln.
Wichtiger Punkt: Die Struktur der Webhostingpakete bedeutet, dass administrative Rechte für das gesamte Paket über die ursprüngliche E-Mail-Adresse verwaltet wurden, auch wenn einzelne Domains später gekündigt wurden.
Kündigungen, Konto-Schließungen und Strafverfahren
- 2021: Die Domain meiner Lebensgefährtin (cold-bull.de) wurde gekündigt, technisch blieb sie aber - so sehen wir das heute -, wohl über das Webhostingpaket mit meiner alten E-Mail-Adresse verknüpft.
- November 2023: Die E-Mail-Adresse wird Gegenstand eines Strafverfahrens
- 06.09.2024: Das Microsoft-Konto der E-Mail-Adresse wurde aufgrund fortlaufendem Missbrauchs, aus Sicherheitsgründen deaktiviert. Checkdomain wurde darüber informiert, die Benutzermail geändert.
Trotz dieser Ereignisse nutzte Checkdomain die alte E-Mail weiterhin für administrative Freigaben, was klare Risiken für Missbrauch und Datenschutzverletzungen schuf.
Fortgesetzte unautorisierte Nutzung durch Checkdomain
Die aktuelle Situation zeigt, dass Checkdomain seit über 2,5 Jahren in direktem Zusammenhang mit dem Missbrauch steht:
Januar 2026: Checkdomain erstattet 700 Euro für Missbrauchshandlungen, die über die alte E-Mail-Adresse durchgeführt wurden.
März 2026: Support bestätigt, dass zwei Domains nicht zu IONOS umgezogen werden konnten, weil die Freigabe weiterhin an die nicht mehr autorisierte E-Mail-Adresse gebunden war.
April 2026: Ergänzende Datenschutzbeschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg eingereicht, erstmals gegen Checkdomain GmbH, Lübeck als verantwortliche Stelle innerhalb Deutschlands.
Fazit: Checkdomain reagiert auf keine Anschreiben oder telefonische Anfragen. Alle Domains sind inzwischen zu IONOS umgezogen, aber alte Rechte und technische Verknüpfungen bestehen weiterhin.
Datenschutzrechtliche Bewertung
Aus meiner Sicht liegt eine fortgesetzte Datenschutzverletzung vor:
Verstoß gegen Art. 5 DSGVO: Zweckbindung und Datenminimierung werden missachtet.
Verstoß gegen Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung wird ignoriert.
Unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung einer deaktivierten, nicht autorisierten E-Mail-Adresse für administrative Prozesse.
Fortgesetzte Nutzung einer alten Identität: Trotz Rückerstattung, Konto-Schließung und Bekanntheit des Strafverfahrens.
Historische und aktuelle Folgen
- Alte administrative Rechte bleiben bestehen.
- Unkontrollierter Zugriff auf Domains ist möglich.
- Verzögerungen bei Domain-Transfers und Missbrauchspotenzial.
- Checkdomain zeigt keine Abhilfe.
- Datenschutzbehörden konnten bislang nicht tätig werden, da frühere Verantwortliche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs lagen (Ukraine, Bayern, Saarland)
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