⚡️STAFFEL 3 · Versicherungen
Die Schreiben
Versicherungen bieten Sicherheit – aber was, wenn der Schutz im Ernstfall versagt? In diesem Beitrag teile ich meine Erfahrungen mit Versicherungen, die ihre Versprechen nicht gehalten haben, und zeige dir, wie du dich gegen diese Praktiken wehren kannst.

Die Schreiben

Nach den ersten Ablehnungen und der ständigen Verzögerung durch die Ergo-Versicherung begann ich, alles schriftlich festzuhalten. Hundertfacher Schriftverkehr, der sich in endlosen Mails und Briefen häufte. Doch statt einer Lösung, fand ich mich mit einer Abwälzung der Verantwortung und immer mehr Formularen konfrontiert, die die eigentlichen Probleme nur weiter verschleierten.
Die Taktik der Versicherungen: Verwirrung durch Formulare und Bürokratie: Warum Versicherungen Bürokratie nutzen, um sich der Zahlung zu entziehen
Versicherungen wie Ergo setzen auf Bürokratie, Verzögerungstaktiken und unnötige Formulare, um den Versicherungsnehmer zu verwirren und die Regulierung des Schadens zu verhindern. Anstatt eine klare Antwort oder eine unmittelbare Zahlung zu leisten, werden dem Versicherten immer wieder neue Formulare und Anträge zugeschickt. Diese unnötigen Schritte zielen darauf ab, den Versicherungsnehmer abzulenken und zu verwirren. Beispiel aus der Praxis: Nachdem ich den Schaden eingereicht hatte, bekam ich zunächst die Erlaubnis zur Schadensbearbeitung, aber dann wurde alles aufgeschoben, weil die Versicherung ständig neue Unterlagen anforderte – viele davon, die sie bereits in den ursprünglichen Dokumenten hätte finden können.
Rechtliche Perspektive: Warum die „Formularflut“ unzulässig ist: Wie Versicherer ihre Pflicht zur Schadensregulierung umgehen
Versicherungen müssen den Schaden gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schnell und vollständig regulieren.
Fristen zur Schadenbearbeitung sind gesetzlich festgelegt und müssen eingehalten werden. Doch Versicherer nutzen die Bürokratie, um die Regulierung zu verzögern und die Zahlungspflicht so lange wie möglich hinauszuzögern. Rechtlich gesehen: Versicherungen dürfen nicht einfach mehr Formulare anfordern, wenn die erforderlichen Unterlagen bereits vorliegen. Verzögerungen sind nur dann rechtlich zulässig, wenn es unvorhergesehene Umstände gibt, die die Bearbeitung verzögern. Ist dies nicht der Fall, ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist über den Schaden zu entscheiden.
Warum eine Teilung des Schadens unzulässig ist:
1. Verbundene Schadensereignisse: Wenn mehrere Faktoren oder Aktionen (z. B. IT-Dienstleister, Serverfehler, Identitätsdiebstahl) zu einem Gesamtschaden führen, muss dieser als gesamtes Ereignis behandelt werden. Eine aufgeteilte Schadensbetrachtung würde den ursprünglichen Schadensursprung verzerren und den Versicherungsanspruch aufteilen. 2. **Verletzung des Grundsatzes der „Gesamtbetrachtung“: Rechtlich gesehen muss ein Gesamtschaden immer als ein einheitliches Ereignis betrachtet werden, es sei denn, es gibt klare vertragliche Ausschlüsse oder ausdrückliche Vereinbarungen, die die Versicherung zur Aufteilung des Schadens berechtigen. Ein einfaches Reduzieren auf einzelne Teile oder das Anerkennen nur von Teilschäden widerspricht diesem Grundsatz.
Zusammenfassung:
Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet, den Schaden als einheitliches Ereignis zu betrachten. Doch in vielen Fällen versuchen Versicherungen, den Schaden auf einzelne Aspekte zu reduzieren und ihn in viele kleine Teile zu zerlegen. So wird der ursprüngliche Schaden künstlich verkleinert, und die Schadenregulierung wird unnötig erschwert. Versicherungen nutzen den Begriff „Teilschaden“, um den Gesamtfall zu splitten und nur einen Teil des Schadens zu anerkennen. Doch in der Realität war der **Schaden ein zusammenhängendes Ereignis, das durch mehrere Dienstleister verursacht wurde – ein Fall von digitale Sabotage, der von mehreren Akteuren absichtlich ausgeweitet wurde.
§ 1 Abs. 2 VVG besagt, dass der Versicherer im Rahmen des Versicherungsvertrags den Versicherungsnehmer vor den versicherten Risiken schützen muss, was bedeutet, dass der Schaden als gesamtes Ereignis betrachtet werden muss. § 81 VVG fordert den Versicherungsnehmer zur Schadenminderung, was bedeutet, dass der Schaden als einheitliches Ereignis behandelt werden muss, ohne willkürliche Teilanerkennungen oder Reduzierungen. Die Zerlegung des Schadens durch die Versicherung ist unzulässig, da dies den Schutz des Versicherungsnehmers verletzt und der Gesamtschaden nicht mehr ordnungsgemäß reguliert wird.
Praktische Anwendung:
Wenn eine Versicherung in einem Zusammenhang mit mehreren Fehlern oder Ereignissen (z. B. IT-Sabotage durch mehrere Dienstleister) den Schaden aufteilt, ist dies rechtlich nicht zulässig. In einem solchen Fall sollte der Versicherungsnehmer den Widerspruch einlegen und die gesamte Schadenshöhe mit allen relevanten Beweisen durchsetzen.
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